Der Frühling kommt immer näher, die erste Sonnenstrahlen prasseln auf uns hinunter und das Grillwetter ist bereits in aller Munde. Wir geben Ihnen wichtige Tipps, worauf Sie achten sollten, wenn Sie im grillen.
Grillen im Sommer: Darauf sollten Sie achten
Was viele von Ihnen wahrscheinlich nicht wissen, aber grillen im Sommer ist nur an ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt und nur unter besonderen Vorschriften. Meistens ist dies durch ein Schild an Flussufern, Stadtparks oder auf Waldlichtungen gut gekennzeichnet. Ist dieses Schild nicht vorhanden, dann ist das Grillen strengstens untersagt. Wenn man sich an diese Vorschriften nicht hält und trotzdem grillt, kann ein Busgeld in Höhe von von 20 – 5.000 Euro verhängt werden. Teurer wird es, wenn die natürliche Umgebung durch den Grillausflug beschädigt oder beeinträchtigt wird. Nicht nur das es schlecht für die Umwelt ist, Nein, es kann auch ziemlich gefährlich sein. Ein winziger Funken reicht, um einen Waldbrand auszulösen.
Wer sich nicht sicher ist, ob das grillen an seinem Lieblingsort verboten ist oder nicht, kann auf der örtlichen Behörde nachfragen und sich gegebenenfalls eine Grillgenehmigung holen. Die Behörde prüft, ob der Ort für das Grillen geeignet ist und kann eine Sonderregelung ausweisen.
Wichtig! Bitte grillen Sie nur an ausgewiesenen Stellen und halten Sie den Platz stets sauber und entfernen Sie brennbare Rückstände.
5 nützliche Tipps zum Grillen im Freien
Tipp 1: Der Boden ist Tabu!
Oft kommt es vor, dass Einweggrills auf den Boden aufgestellt werden. Achten Sie darauf, dass Sie immer etwas darunter stellen. Die Grills erhitzen sich so stark, dass schwarze Brandflecken entstehen können und den Rasen kaputt machen. Es ist nicht nur schlecht für die Umwelt, sondern auch sehr gefährlich. Gerade wenn es einmal etwas länger nicht geregnet hat, ist das Gras ziemlich trocken und kann sich schnell entzünden.
Tipp 2: Suchen Sie sich einen sicheren Stand
Die harten unter uns grillen bei Wind und Wetter und sind sich der Gefahr oftmals nicht bewusst, welche Auswirkungen die Funken haben können. Suchen Sie sich daher einen sicheren Stand (Gegebenenfalls einen Windschutz) damit der Grill nicht umstürzen kann. Es minimiert die Verletungs- und Brandgefahr.
Tipp 3: Vorsicht vor den Funken
Wenn Sie Grillkohle anzünden, sollten Sie nur zu geprüften Grillanzünder greifen. Wenn der Grill erst einmal an ist, beobachten Sie das Wetter. Starker Wind kann Funken sehr weit steigen lassen und gefährlich für Sie und ihre Mitmenschen sein. Auch hier gilt, lassen Sie den Grill niemals unbeaufsichtigt.
Tipp 4: Abstand halten
Damit ist nicht gemeint der Abstand zum Grill oder Grillpartner, sondern der Abstand zu leicht entflammbaren Bäumen oder Sträuchern. Nimmt man es genau, dann ist ein Grill nichts anderes als eine offene Feuerstelle. Hierbei gilt folgende Regel: Mindestens 100 Meter Abstand bis zur nächsten Baumstelle.
Tipp 5: Müll gehört nicht in die Natur sondern in den Mülleimer
Viele kenne es wahrscheinlich, man kommt auf einen Grillplatz und der Müll steht oftmals einfach auf den Boden herum und keiner fühlt sich dafür verantwortlich. An ausgewiesenen Grillplätzen ist eine extra dafür vorgesehene Mülltonne platziert, in der Sie den Müll entsorgen können. Damit schonen Sie nicht nur die Umwelt, sondern halten auch den Platz für den nächsten sauber.
Darf ich eigentlich auf meinem Balkon grillen?
Einer der häufigsten Mieterfragen, die sich die meisten stellen ist: Darf ich auf meinem Balkon überhaupt grillen? Hier ist Vorsicht geboten, dass Grillen auf dem Balkon kann sehr schnell zu Ärger führen. Besonders dann, wenn der Nachbar über Ihnen in einer Rauchwolke sitzt. Gründsätzlich sei gesagt, dass Grillen auf dem Balkon ist erlaubt – jedoch nur, wenn es den Nachbar nicht beeinträchtigt und er sich nicht durch die Rauchwolke gestört fühlt.
Es gibt weder ein Gesetz, dass vorschreibt, dass der Mieter nicht grillen darf, noch eines, das es Ihnen erlaubt. Klingt etwas komisch, ist aber leider so. Kommt es hart auf hart, wird im Einzelfall entschieden, ob das Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse erlaubt ist oder nicht.
Ein Blick in den Mietvertrag kann für Klarheit sorgen, denn Vermieter können das Grillen auf dem Balkon einschränken. Es besteht die Möglichkeit, im Mietvertrag festzulegen, dass das Grillen mit einem Holzkohlegrill verboten ist. Sollte sich nicht daran gehalten werden, riskiert der Mieter die Kündigung. Ein Landgericht in Essen entschied im Jahr 2002, dass in einem solchen Fall die fristlose Mietvertragskündigung rechtens ist (Az.: 10 S 438/01). Dies gilt nicht nur für Balkone, sondern auch für Gärten und Terrassen.
Wie viel Stunden am Tag darf ich grillen?
Nun ja, es hört sich zwar erstmal komisch an, aber es gibt tatsächlich einen Richtwert, an dem man sich halten muss. Dies hängt aber auch davon ab, wie gut Sie sich mit Ihrem Nachbarn verstehen.
Die Richtwerte sind von Region zu Region verschieden. Beispielweise darf man in Bayern bis zu fünfmal im Jahr im Garten grillen (BayObLG 2 Z BR 6/99). Das Landgericht in Stuttgart hat entschieden, dass ein Mieter auf seiner Terrasse dreimal im Jahr alternativ für insgesamt 6 Stunden grillen darf (LG Stuttgart 10 T 359/96). In Bonn darf man sogar einmal im Monat (Wenn die Nachbarn 48 Stunden vorher darüber informiert wurden) grillen (LG Stuttgart 10 T 359/96). In Hamburg ist das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon strengstens untersagt und wird nicht geduldet (Az. 40 C 229/72).